Karl Müller:
Verteidigung des Wohlfahrtsstaates?

Die gegenwärtigen anarchistischen Diskussionen über den »Umgang« mit dem »absterbenden Wohlfahrtsstaat« kristallisieren sich zumeist um zwei Extrempunkte, nämlich um dessen Verteidigung einerseits und deren vollständige Ablehnung andererseits. Der nachfolgende Text versucht einen Entwurf für eine weitere, Position in diese Diskussion einzuführen. Die zentrale These dieses Beitrags lautet: Jede Verteidigung von Staatlichkeit ist für anarchistische Politik indiskutabel, basta! D.h. es kann für anarchistische Politik nicht um die Verteidigung des Wohlfahrtsstaates als Typ des kapitalistischen Staates gehen, es sollte (und muss) ihr aber um den »Erhalt« und um die Ausdehnung, der aus Diesem Staatstypus resultierenden und der in ihm entstandenen sozialen- und politischen Handlungsräume, (was unter heutigen Gesichtspunkten viel revolutionärer ist, als es auf den ersten Blick erscheint), gehen. Unerläßlich in diesem Kontext ist eine kurze Darlegung der gegenwärtigen Transformationsprozesse und deren Ursachen, welche die Hauptursache des »Niederganges»des Wolfahrtsstaates darstellen. …
Festzustellen bleibt dass sich durch die Transformation der Nationalstaaten (die Ablösung des fordistischen Wohlfahrtstaates durch den postfordistischen
»nationalen Wettbewerbsstaat« (Hirsch 1996) auch die Bedingungen für (im weitesten Sinne) emanzipatorische – und damit auch anarchistische Politik – dramatisch verändert haben. Die Privatisierung staatlicher und sozialer Aufgaben hat für viele Menschen die Lebens- und Arbeitsbedingungen in erheblichen Maße verschlechtert und damit auch Ausbeutungs- und Unterdrückungsverhältnisse verstärkt bzw. erst neu geschaffen. Auf diese Veränderungen bedarf es anarchistische Analysen und Konzepte, die von einer simplifizierenden Staatskritik bzw. Staatsablehnung absehen, denn leider leben wir heute noch unter und mit dem Zwang, unser Leben und auch unsere Politik auf dem Terrain von Nationalstaaten bewältigen zu müssen. Eine simple Staatsablehnung die eine »Verteidigung« des Sozialstaates ablehnt, weil dieser eben auch nur eine spezifische Ausprägung des Staates darstellt, übersieht was eine »Verteidigung« sein kann und was nicht. Eine Verteidigung des Wohlfahrtsstaates als Erhaltung einer spezifischen Form des kapitalistischen Staates, ist nicht möglich, schon deshalb nicht, weil der Fordismus und der ihn begleitende Wohlfahrtsstaat nicht wiederherzustellen ist. Diese Periode und der hierfür spezifische Klassenkompromiss gehört der Vergangenheit an. Nichtsdestotrotz sind die in dieser Phase erkämpften »Fortschritte« für die Lebensbedingungen diskriminierter Gruppen (z.B. Frauen, Homosexuelle, »Behinderte«) auch Resultate des dieser Gesellschaftsformation immanenten Staasbürgerschaftsregimes, welches (zumindest in der Theorie) auf Gleichheit und sozialen Einschluß basierte. (vgl. Jenson 1997) (dass die Gleichheit und der soziale Einschluß meist nur unvollständig waren und die »Errungenschaften»diskriminierter Gruppen noch immer keiner 100%igen Gleichstellung mit dem weißen, männlichen und heterosexuellen »Normalbürger« gleichkamen dürfte offensichtlich sein.) In einem neoliberal ausgerichteten Postfordismus, in dem Gleichheit (so unvollständig diese auch immer war) nichts mehr gilt, sondern sog. Freiheit und Eigenverantwortung zu neuen staatsbürgerschaftlichen Tugenden werden, wären diese »Errungenschaften« nahezu unmöglich. Es geht bei einem Kampf um den Erhalt wohlfahrtsstaatlicher Elemente keinesfalls um den Erhalt eine spezifischen Staatsform, sondern es sollte für Anarchistinnen und Anarchisten darum gehen, politische Konzepte zu entwerfen, welche darauf abzielen, die spezifischen Handlungsräume (politischer und sozialer Natur) die der Fordismus eröffnet hat, zu erhalten und konsequent zu erweitern (wobei die größtmögliche Entfaltung nur durch die Überwindung jeglicher Form von Staatlichkeit erreicht werden kann.) Es geht somit nicht um den Erhalt einer Ausprägung des kapitalistischen Staates, sondern um den Kampf gegen dessen aktuellste Variante. Eine vereinfachende Staatsablehnung wäre in diesem Kontext unbrauchbar, denn sie würde nicht nur die konkreten Momente der gegenwärtigen Transformationsprozesse und deren aktuelle politische und soziale Relevanz (und die hieraus resultierenden möglichen politischen Handlungsperspektiven und -Notwendigkeiten) unberücksichtigt lassen, sondern auch Gefahr laufen sich unbewußt rechten, neoliberalen und auch rechts-libertären Positionen anzunähern. Die Entwicklung von Konzepten den Kampf gegen Kapitalismus und dem ihm entsprechenden Staat auf dem Terrain des Staates durch strikte Ausweitung und Übertretung der auf seinem Terrain möglichen Handlungsräume zu führen, sollte für Anarchistinnen und Anarchisten unter gegenwärtigen Bedingungen auch durch den Rückgriff auf bestimmte Strukturmerkmale des keynesianischen Wohlfahrtstaates geführt werden, denn diese waren nicht nur das Resultat von gewissermaßen »von oben« aufoktroyierten Freiheiten und Rechten, sondern auch das Resultat von sozialen Kämpfen, deren notwendig ist und somit deren Ergebnisse von »damals»nicht mehr unterschritten werden sollten. Genau dies ist es aber, worauf die gegenwärtige Form des Kapitalismus abzielt und wobei ihm anarchistische Politik nicht durch ein leichtfertiges Abtun des Wohlfahrtsstaates entgegenkommen darf.

 

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