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Karl Müller:
Verteidigung des Wohlfahrtsstaates?
Die gegenwärtigen
anarchistischen Diskussionen über den »Umgang« mit dem
»absterbenden Wohlfahrtsstaat« kristallisieren sich zumeist
um zwei Extrempunkte, nämlich um dessen Verteidigung einerseits und
deren vollständige Ablehnung andererseits. Der nachfolgende Text
versucht einen Entwurf für eine weitere, Position in diese Diskussion
einzuführen. Die zentrale These dieses Beitrags lautet: Jede Verteidigung
von Staatlichkeit ist für anarchistische Politik indiskutabel, basta!
D.h. es kann für anarchistische Politik nicht um die Verteidigung
des Wohlfahrtsstaates als Typ des kapitalistischen Staates gehen, es sollte
(und muss) ihr aber um den »Erhalt« und um die Ausdehnung,
der aus Diesem Staatstypus resultierenden und der in ihm entstandenen
sozialen- und politischen Handlungsräume, (was unter heutigen Gesichtspunkten
viel revolutionärer ist, als es auf den ersten Blick erscheint),
gehen. Unerläßlich in diesem Kontext ist eine kurze Darlegung
der gegenwärtigen Transformationsprozesse und deren Ursachen, welche
die Hauptursache des »Niederganges»des Wolfahrtsstaates darstellen.
Festzustellen bleibt dass sich durch die Transformation der Nationalstaaten
(die Ablösung des fordistischen Wohlfahrtstaates durch den postfordistischen
»nationalen Wettbewerbsstaat« (Hirsch 1996) auch die Bedingungen
für (im weitesten Sinne) emanzipatorische und damit auch anarchistische
Politik dramatisch verändert haben. Die Privatisierung staatlicher
und sozialer Aufgaben hat für viele Menschen die Lebens- und Arbeitsbedingungen
in erheblichen Maße verschlechtert und damit auch Ausbeutungs- und
Unterdrückungsverhältnisse verstärkt bzw. erst neu geschaffen.
Auf diese Veränderungen bedarf es anarchistische Analysen und Konzepte,
die von einer simplifizierenden Staatskritik bzw. Staatsablehnung absehen,
denn leider leben wir heute noch unter und mit dem Zwang, unser Leben
und auch unsere Politik auf dem Terrain von Nationalstaaten bewältigen
zu müssen. Eine simple Staatsablehnung die eine »Verteidigung«
des Sozialstaates ablehnt, weil dieser eben auch nur eine spezifische
Ausprägung des Staates darstellt, übersieht was eine »Verteidigung«
sein kann und was nicht. Eine Verteidigung des Wohlfahrtsstaates als Erhaltung
einer spezifischen Form des kapitalistischen Staates, ist nicht möglich,
schon deshalb nicht, weil der Fordismus und der ihn begleitende Wohlfahrtsstaat
nicht wiederherzustellen ist. Diese Periode und der hierfür spezifische
Klassenkompromiss gehört der Vergangenheit an. Nichtsdestotrotz sind
die in dieser Phase erkämpften »Fortschritte« für
die Lebensbedingungen diskriminierter Gruppen (z.B. Frauen, Homosexuelle,
»Behinderte«) auch Resultate des dieser Gesellschaftsformation
immanenten Staasbürgerschaftsregimes, welches (zumindest in der Theorie)
auf Gleichheit und sozialen Einschluß basierte. (vgl. Jenson 1997)
(dass die Gleichheit und der soziale Einschluß meist nur unvollständig
waren und die »Errungenschaften»diskriminierter Gruppen noch
immer keiner 100%igen Gleichstellung mit dem weißen, männlichen
und heterosexuellen »Normalbürger« gleichkamen dürfte
offensichtlich sein.) In einem neoliberal ausgerichteten Postfordismus,
in dem Gleichheit (so unvollständig diese auch immer war) nichts
mehr gilt, sondern sog. Freiheit und Eigenverantwortung zu neuen staatsbürgerschaftlichen
Tugenden werden, wären diese »Errungenschaften« nahezu
unmöglich. Es geht bei einem Kampf um den Erhalt wohlfahrtsstaatlicher
Elemente keinesfalls um den Erhalt eine spezifischen Staatsform, sondern
es sollte für Anarchistinnen und Anarchisten darum gehen, politische
Konzepte zu entwerfen, welche darauf abzielen, die spezifischen Handlungsräume
(politischer und sozialer Natur) die der Fordismus eröffnet hat,
zu erhalten und konsequent zu erweitern (wobei die größtmögliche
Entfaltung nur durch die Überwindung jeglicher Form von Staatlichkeit
erreicht werden kann.) Es geht somit nicht um den Erhalt einer Ausprägung
des kapitalistischen Staates, sondern um den Kampf gegen dessen aktuellste
Variante. Eine vereinfachende Staatsablehnung wäre in diesem Kontext
unbrauchbar, denn sie würde nicht nur die konkreten Momente der gegenwärtigen
Transformationsprozesse und deren aktuelle politische und soziale Relevanz
(und die hieraus resultierenden möglichen politischen Handlungsperspektiven
und -Notwendigkeiten) unberücksichtigt lassen, sondern auch Gefahr
laufen sich unbewußt rechten, neoliberalen und auch rechts-libertären
Positionen anzunähern. Die Entwicklung von Konzepten den Kampf gegen
Kapitalismus und dem ihm entsprechenden Staat auf dem Terrain des Staates
durch strikte Ausweitung und Übertretung der auf seinem Terrain möglichen
Handlungsräume zu führen, sollte für Anarchistinnen und
Anarchisten unter gegenwärtigen Bedingungen auch durch den Rückgriff
auf bestimmte Strukturmerkmale des keynesianischen Wohlfahrtstaates geführt
werden, denn diese waren nicht nur das Resultat von gewissermaßen
»von oben« aufoktroyierten Freiheiten und Rechten, sondern
auch das Resultat von sozialen Kämpfen, deren notwendig ist und somit
deren Ergebnisse von »damals»nicht mehr unterschritten werden
sollten. Genau dies ist es aber, worauf die gegenwärtige Form des
Kapitalismus abzielt und wobei ihm anarchistische Politik nicht durch
ein leichtfertiges Abtun des Wohlfahrtsstaates entgegenkommen darf.
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SF 73
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